Unfallschadengutachter  

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KFZ Sachverständigenbüro für 
PKW, Transporter, Wohnwagen, Bau-, Landmaschinen und E-Bikes 
  zertifizierter Gutachter Christian Schmidt
 Ihr TÜV SÜD Autopartner in Sachsen - Anhalt und Thüringen 

Ihr zertifizierter KFZ-Sachverständiger Christian Schmidt hilft Ihnen in Sachsen - Anhalt und Thüringen, bei Unfällen, Haftpflichtschäden oder Verkauf - / Kaufberatungen, mittels Schadengutachten, Unfallgutachten  Fahrzeugbewertungen oder Wertgutachten für KFZ, Wohnwagen und Fahrräder, sowie E-Bikes. 

Das Sachverständigenbüro Schmidt befasst sich mit der Erstellung von Schadens- und Wertgutachten für KFZ. 25 Jahre Berufserfahrung im Pkw-, Motorrad-, Transporter/Van- und LKW- Bereich dienen als Grundlage für einen umfangreichen Sachverstand und garantieren somit eine professionelle und qualifizierte Fahrzeug- und Schadenbewertung. Wir sind ein werkstatt- und versicherungsunabhängiger KFZ Sachverständigenbüro und legen Wert auf eine neutrale, weisungsfreie und ungebundene Stellung als KFZ Gutachter. Unsere freundlichen und erfahrenen Mitarbeiter stehen Ihnen stets zur Seite. Der Grundsatz unserer Arbeit liegt in der Ehrlichkeit, verlassen Sie sich also auf außerordentlichen Service und faire Preise.


Kaufberatung

Sie möchten ein Fahrzeug kaufen? Egal ob Jahreswagen, Oldtimer oder Gebrauchtwagen, wir begleiten Sie zum Objekt der Begierde und stehen Ihnen als objektive und fachmännische Beratung zur Seite.


Schadengutachten

Nach einem Unfall (Kfz-Haftpflichtschaden, Kaskoschaden) liefert Ihnen unser KFZ Sachverständiger ein fachkundiges Gutachten und damit eine solide Basis für die Regulierung des Schadens. Wir ermitteln die für die Instandsetzung Ihres Fahrzeuges erforderlichen Reparaturkosten, eine mögliche merkantile Wertminderung des Unfallfahrzeuges, den Wiederbeschaffungswert und - im Falle eines Totalschadens - den erzielbaren Restwert.


Wertgutachten

Sie benötigen ein Gutachten über den Wert ihres Fahrzeugs? Bei einer solchen Fahrzeugbewertung wird der Wert Ihres Fahrzeuges bestimmt. Dies ist sinnvoll oder notwendig für z.B. privaten An- und Verkauf, Bankrücknahmen, Erbschaften oder Entnahmen aus dem Betriebsvermögen.

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